HONORAR
Sämtliche Leistungen in unserer Praxis werden nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Aufgrund individueller Diagnose- und Behandlungsansätze lassen sich die Kosten nicht pauschalisieren.
Wer übernimmt die Kosten?
Jedem kann in unserer Praxis geholfen werden. Ob die Kosten der Behandlung selbst zu tragen sind, entscheidet Ihr Versicherungsstatus:
private oder gesetzliche Krankenversicherung (PKV/GKV).
Stets kommen Sie für die Kosten zunächst selbst auf. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung. Privatversicherte Patienten und in einige GKV (s.u.) können diese Rechnung dann später Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.
Private Krankenversicherung
Die Liquidation unserer ärztlichen Leistungen erfolgt wie üblich als Privatpatient gemäß §5, Abs. 1-5 GOÄ, sowie §6 Abs. 2 GOÄ. Diese wird in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz in Rechnung gestellt. Sie können je nach Schwierigkeitsgrad und erforderlichem Aufwand auch bis zum 3,5-fachen Satz betragen. In diesem Fall wird die Begründung für den erhöhten Faktor jeweils detailliert in der Rechnung aufgeführt.
Die Leistungen sind gegenüber den privaten Krankenkassen grundsätzlich abrechnungsfähig. In wie weit die Behandlung von der privaten Krankenversicherung und oder Beihilfe voll erstattet werden hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Leistungen, die nicht von der PKV übernommen werden müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte zahlen selbst für die erbrachte Leistung, sie sind sogenannte Selbstzahler.
Eine osteopathische Behandlung kann zum Teil mit der Krankenkasse (TKK, BKK, IKK, SBK) abgerechnet werden.
Bitte informieren Sie sich ebenfalls auf der Homepage Ihrer Krankenkasse für aktuele Informationen der Kostenübernahme bei osteopathischer Behandlung
Weitere Informationen finden Sie über diesen Link ohne Gewähr der Angaben:
Kosteninformation für Selbstzahler
Wir bitten Sie Ihren Termin spätestens 48h vorher abzusagen. Sollten Sie zu dem vereinbarten Termin unentschuldigt fehlen oder versäumen wird ein Ausfallhonorar berechnet.
Weitere Informationen finden Sie über diesen Link.